CONTOURA Fahrrad leasen: fahren und sparen

CONTOURA Fahrräder  lassen sich durch das Dienstwagenprinzip steuerlich begünstigt über den Arbeitgeber leasen und nach dem Leasingzeitraum auch komplett übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Dein Arbeitgeber mit einem Dienstradleasing-Anbieter einen Leasing-Rahmenvertrag abschließt.

Auf die Abwicklung von solch steuerlich begünstigten Leasing-Verträgen haben sich Anbieter wie JobRad spezialisiert. Der Aufwand bleibt so für Arbeitgeber und -nehmer gering, und das Diensradleasing-Modell bietet Vorteile für beide Seiten.

So kannst Du bis zu 40% gegenüber einem Direktkauf sparen. Per Gehaltsumwandlung wird die monatliche Rate über den Leasingzeitraum von 36 Monaten einfach von Deinem Bruttogehalt einbehalten. Dadurch verringern sich sowohl die eigenen als auch Steuer- und Sozialbeiträge des Arbeitgebers. Darüber hinaus kann sich Dein Arbeitgeber mit einem Zuschuss an der Leasingrate beteiligen.

Wie funktioniert JobRad?

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Service-Vorteile

Wie hoch die Ersparnis bei Deinem gewünschten Rad in etwa ist und wie viel Euro die monatliche Nettobelastung beträgt, lässt sich über den JobRad-Vorteilsrechner ausrechnen.

Durch den Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmer kannst Du Dein JobRad ganz normal privat fahren. Dabei steht es Dir als Arbeitnehmer frei, ob Du Dir ein Fahrrad oder ein E-Bike für den Alltag oder auch ein Sportrad aussuchst.

Zudem ist jedes JobRad über eine Vollkaskoversicherung inklusive Mobilitätsgarantie abgesichert und weitere Servicepakete wie etwa zur regelmäßigen Fahrradinspektion können optional dazu gebucht werden.

Nach dem Leasingzeitraum kannst Du – musst aber nicht – das Rad zu günstigen Konditionen übernehmen.

Der Weg zu Deinem Wunschrad

Wenn Dein Arbeitgeber einem Leasing-Rahmenvertrag zugestimmt hat und Du schon mal ein Benutzerkonto im meinJobRad-Portal des Arbeitgebers hast, gehst Du zum CONTOURA Händler und stellst Dein Wunschrad zusammen. Dein Händler übernimmt alle weiteren Schritte. Den detaillierten Ablauf stellt JobRad auf seinen Seiten übersichtlich dar. Unter etwas anderen Bedingungen können auch Selbstständige vom Dienstwagenprinzip profitieren.