Batteriegesetzhinweise

 

Hinweise zur Batterieentsorgung

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.

Sie können Batterien nach Gebrauch im Fachhandel oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen – z.B. in kommunalen Sammelstellen – unentgeltlich zurückgeben.

 

 

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen.

 

Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:

 

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

 

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten, aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.

 

Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 der EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542 | https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/eng) finden Sie u.a. bei der Initiative „Batterie-Zurück“.

 

CONTOURA arbeitet eng mit dem Rücknahmesystem der Stiftung GRS zusammen (https://www.stiftung-grs.de/).